Urteil zu Familiennachzug belastet die Kommunen

15.03.2024

Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes müssen Kommunen nachgezogenen Familienmitgliedern von anerkannten Flüchtlingen Wohnraum bereitstellen, wenn Obdachlosigkeit droht. Im Falle des Familiennachzugs müssen mittlerweile immer mehr Geflüchtete aufgrund des Platzmangels aus der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft ausziehen. Hintergrund des jüngsten Urteils sei, dass zwar der Staat für die Unterbringung von Asylbewerbern, nicht jedoch für die Unterbringung der nachziehenden Familien zuständig ist. Angesichts der hohen Zuzugszahlen in den letzten Jahren kommen die Kommunen mit ihren Unterbringungskapazitäten an ihre Grenzen – so auch im Landkreis Regensburg.

Der Landtagsabgeordnete Patrick Grossmann, der als ehemaliger Bürgermeister dazu in intensivem Kontakt mit den betroffenen Gemeinden steht, sieht das Urteil kritisch: „Es ist jetzt schon schwierig, für anerkannte Flüchtlinge eine Bleibe zu finden. Deshalb sollte der Familiennachzug für Asylbewerber ausgesetzt werden, solange keine endgültige Aufenthaltsgenehmigung vorhanden ist“, fordert er. Zudem bemängelt er die Ungerechtigkeit der bisher geltenden Regelungen: „Ein Arbeitsmigrant darf seine Familie nur nachholen, wenn er einen Arbeitsplatz und ausreichend Wohnraum nachweisen kann. Die Familien von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz dürfen auch ohne diesen Nachweis nach Deutschland nachkommen“, so der Abgeordnete. Für letztere Gruppe sei ein Familiennachzug abzulehnen, da von Rechts wegen eine Rückkehr in die Heimatländer bestimmt sei. Es mache daher keinen Sinn, in lange währenden Antragsverfahren Familien nachzuholen. Grossmann fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, Herkunftsländer, wie beispielsweise die Magreb-Staaten, endlich als sichere Herkunftsländer einzustufen und mit den dortigen Regierungen entsprechende Rückführungsabkommen zu schließen. „Flüchtlinge aus den nordafrikanischen Ländern wie Tunesien, Marokko und Algerien bleiben in der Regel oft Jahre in Deutschland, um alle Behörden- und Rechtswege zu beschreiten und können nicht abgeschoben werden, weil sich ihre Heimatländer oft weigern, sie zurückzunehmen. Dabei werden gerade viele Flüchtlinge aus diesen Ländern straffällig, wie uns die Situation in Regensburg zeigt.“

 

Bereits im Januar hat das Kabinett eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zu ergreifen, um die Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten. „Damit der Migrationsdruck spürbar abnimmt, braucht es nun rasch zentrale Weichenstellungen durch den Bund und eine grundlegende Wende in der Asylpolitik“, heißt es in dem Beschluss. Zentrale Punkte sind:

  • Eine Reform des Rechts auf Asyl, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält
  • Zurückweisung an der Binnengrenze auch in Fällen, in denen an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird. 
  • Festlegung einer realistischen Integrationsgrenze, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Länder und Kommunen orientiert.
  • Bessere Rückführung durch zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen und Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
  • Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, indem neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine künftig wieder nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht in den Bürgergeld-Bezug fallen.
  • Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren