Die Definition von Vorranggebieten für die Windkraft ist aus Sicht von Herrn MdL Grossmann grundsätzlich richtig, damit außerhalb dieser Flächen keine Verspargelung der Landschaft entsteht. Der Flächenanteil wurde mit ca. 1,8 Prozent festgeschrieben. Damit setzt der Planungsverband allerdings schon im ersten Schritt eine sehr hohe Zielmarke, die er erst in sieben Jahren erfüllen müsste. Dazu Grossmann: „ Die pauschale Festlegung von 1,8 Prozent unserer Landschaft bereits zum jetzigen Zeitpunkt halte ich persönlich für die falsche Entscheidung. Die neue Bundesregierung fokussiert den Ausbau von erneuerbaren Energien zukünftig dort, wo entsprechende Netzkapazitäten vorhanden sind. Dies ist bei uns nicht der Fall.“ Und weiter: „Im Landkreis Regensburg gibt es einige Flächenausweisungen (Regental, Hohengebraching, Kapfelberg usw.), die in der Bevölkerung zu Recht sehr kritisch gesehen werden. Hier wurden berechtigte fachliche Zweifel, z.B. zu Belangen des Denkmalschutzes oder Naturschutzes, vorgebracht. Diese kritisch betrachteten Flächen hätten ausgenommen werden können, wenn man sich im ersten Schritt auf das bis 2027 verpflichtende Flächenziel von 1,1 Prozent beschränkt hätte.“ Dafür hat sich die CSU-Fraktion mit einem Antrag im Kreistag eingesetzt. „Vorauseilender Gehorsam und vorzeitige Erfüllung der bundesrechtlichen Vorgaben ab 2032 ist wenig zielführend. So erreichen wir nicht die Akzeptanz der Bevölkerung , die für eine erfolgreiche Energiewende zwingend notwendig ist. Dass ein sensibles und schrittweises Vorgehen möglich ist, zeigt das Beispiel des Nachbar-Planungsverbandes Oberpfalz Nord,“ so Grossmann. Mit dem derzeit vorgesehenen gesetzlichen Flächenziel von 1,1 Prozent würde sich der Planungsverband Regensburg rechtskonform verhalten.
